§ 1 Vertragsvereinbarung
1. Diese allgemeinen Geschäftsbe-dingungen sind Inhalt der mit der Event- & Tagungslocation Kupfer-siefer Mühle und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarungen. Ein Vertrag kommt zwischen der Event- & Tagungslocation und dem Kunden erst dann zustande, wenn beide Parteien den Vertrag unter-schrieben haben.
8. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 24:00 Uhr, hinaus-gehen, kann die Event- & Tagungs-location zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgever-anstaltungen und Personal berechnen.
9. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr.
§ 2 Zahlungsart
1. Der Kunde ist verpflichtet, alle Kosten, die durch den Kunden, im Auftrag oder auf Bitten des Kunden, seiner Gäste, Vertreter oder Angestellten und Gehilfen für irgendwelche Waren oder Dienst-leistungen verursacht wurden, zu übernehmen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des voraussichtlichen Gesamtbetrages zuzüglich Mehrwertsteuer zu bezahlen.
3. Nach Abschluss der Veranstaltung erhält der Kunde die Schlussrechnung. Der ausgewiesene Gesamtbetrag ist innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.
4. Zahlungen sind durch Überweisung auf das Konto der Event- & Tagungslocation zu leisten. Bezahlungen mit Schecks und Kreditkarten werden nur erfüllungshalber akzeptiert.
5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Event- & Tagungslocation berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.
§ 3 Haftung
1. Die Event- & Tagungslocation haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Event- & Tagungslocation auftreten, so wird sich die Event- & Tagungslocation auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Vorbehaltlich einer Haftung der Event- & Tagungslocation aus §§ 701 ff. BGB (Einbringung von Sachen bei Gastwirten) haftet die Event- & Tagungslocation nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Ist die Event- & Tagungslocation an der Erbringung seiner Leistung durch höhere Gewalt (einschließlich Brand, Streik, Krieg, Unwetter) oder andere durch die Event- & Tagungslocation nicht zu vertretende Ereignisse gehindert oder ist absehbar, dass eine Hinderung eintritt, so sind die Parteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden steht in diesen Fällen ein Schadenersatzanspruch, gleich aus welchem Rechtsgrunde, nicht zu.
3. Der Kunde haftet der Event- & Tagungslocation gegenüber für Beschädigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kunden, seiner Gäste, Mitarbeiter, Vertreter oder Gehilfen verursacht werden.
4. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Event- & Tagungslocation in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der gebuchten Leistung vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Event- & Tagungslocation auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5. Die Anbringung von Dekorationsmaterialien oder Ähnlichem sowie die Nutzung von Flächen in der Event- & Tagungslocation außerhalb der angemieteten Räume, z. B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Event- & Tagungslocation und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht unverzüglich nach Ende der Veranstaltung entfernt werden, erfolgt eine Lagerung in der Event- & Tagungslocation, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, berechnet wird. Zurückgelassener Abfall kann auf Kosten des Kunden von der Event- & Tagungslocation entsorgt werden.
6. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
7. Die Event- & Tagungslocation behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen und dem Kunden die Anzahlung zurückzuzahlen, falls berechtigte Anhaltspunkte bestehen, dass sich die geplante Veranstaltung nachteilig auf den Betrieb der Event- & Tagungslocation auswirkt oder die anderen Gäste dadurch belästigt werden. Bei berechtigter Absage stehen dem Kunden weitere Ersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht zu.
8. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem zum Haus gehörenden Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der Event- & Tagungslocation. Die Location haftet nur gemäß den Regelungen des Mietrechts und nur für unmittelbare und vorhersehbare Schäden am Fahrzeug und Zubehör. Der Schaden muss unverzüglich, spätestens jedoch beim Verlassen der Grundstücks, gegenüber der Event- & Tagungslocation geltend gemacht werden.
9. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
§ 4 Stornierungen/Stornierungskosten
1. Jede Art der Stornierung muss schriftlich erfolgen.
2. Im Falle der Stornierung durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet, den folgenden prozentualen Anteil der Preise der von ihm bestellten Zimmer und Tagungspauschale zu tragen, soweit er nicht einen geringeren Schaden der Event- & Tagungslocation nachweisen kann:
a.) Bei Annullierung der gebuchten Zimmer
Anzahl der Tage bis zur Ankunft und Stornierungsgebühr:
bis 28 T. 10 %
21 - 27 T. 30 %
14 - 20 T. 40 %
7 - 13 T. 50 %
bis 6 T. 90 %
b.) Bei Annullierung sonstiger Leistungen (Tagungen)
Anzahl der Tage bis zur Veranstaltung und Stornierungsgebühr:
bis 90 T. 30 %
bis 60 T. 50 %
bis 30 T. 70 %
danach 80 %
3. Veranstaltungen (Tagungen) können vom Kunden nur storniert werden, wenn gleichzeitig auch die gebuchten Zimmer (Übernachtungen) storniert werden. Eine isolierte Stornierung der Veranstaltung oder Zimmerbuchung ist unzulässig.
4. Sollte der vertraglich vereinbarte Termin für die Vorauszahlung durch den Kunden um mehr als fünf Tage überschritten werden, ist die Event- & Tagungslocation berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall ist die Event- & Tagungslocation berechtigt, die vorstehend unter § 4, 2 a) und 2 b) für den Fall der Stornierung des Vertrages berechneten Kosten (Stornokosten) als Schadenersatz unter den dort genannten Voraussetzungen geltend zu machen.
§ 5 Teilnehmeranzahl
1. Die vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahlen werden der Event- & Tagungslocation garantiert und können um höchstens 10 % unterschritten werden, sofern der Kunde die Unterschreitung bis spätestens fünf Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin schriftlich mitteilt. Bei später mitgeteilten oder nicht angekündigten Unterschreitungen der vereinbarten Teilnehmerzahl schuldet der Kunde die vereinbarte Vergütung für die garantierte Teilnehmerzahl.
2. Bei Überschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl wird die Vergütung für die Tagungspauschale unter Zugrundelegung der tatsächlichen Teilnehmerzahl berechnet. Überschreitungen der vereinbarten Teilnehmerzahl - im Rahmen der tatsächlich vorhandenen Kapazitäten - sind der Event- & Tagungslocation vorab mitzuteilen und bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch der Event- & Tagungslocation.
§ 6 Datenschutz
1. Wir gewährleisten bei der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nur für den betrieblichen Zweck innerhalb der Event- & Tagungslocation erfolgt.
2. Wir behalten uns vor, gegebenenfalls Ihre personenbezogenen Daten (natürliche und juristische Personen) beim Inkasso-/Wirtschaftsunternehmen für den Bereich der Bonitätsprüfung zu erfragen.
§ 7 Sonstiges
1. Soweit der Kunde im Rahmen seiner kaufmännischen Tätigkeit bei Abschluss von Vereinbarungen handelt, gilt als Erfüllungsort und als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort der Event- & Tagungslocation als vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
2. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich dieser Geschäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksam ersetzen, die den unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.